ERV - Europäische Reiseversicherung AG
Versichert sind alle Privat- und Geschäftsreisen (inklusive Tagesreisen) weltweit (kein NAFTA-Zuschlag) bis zu jeweils max. 45 Tagen.
Hauptberufliche Außendiensttätigkeit (>50% auf Reisen) sowie Gänge und Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz und der Arbeitsstätte sind nicht versichert.
Bei akuten Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen, unaufschiebbare Operationen und Arzneimittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen, ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf der Reise erstmals notwendig werden, den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.
- Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.:
- Organisation des Krankenbesuchs für eine Ihnen nahe stehende Person
- Kostenvorschuss bis zu € 15.000,- gegenüber dem Krankenhaus
- Rückholung von Kindern
- Versicherungssumme: unbegrenzt
Es gibt aber auch Risiken, die eine Reisekranken-Versicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Hier finden Sie nun die verschiedenen Tarifrechner zu den jeweiligen Risiken.
Kurzfristprodukte für Einmalreisen